Die Mittelschule Dachau-Süd ist bemüht, diese Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) sowie §§ 9 und 10 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung gilt für die Internetseite www.ms-dachau-sued.de einschließlich aller Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Maßstab sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die europäische Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA aufbauen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Alternativtexte bei älteren Bildern
Ein Teil der Bilder aus älteren Beiträgen hat noch keinen Alternativtext. Menschen, die einen Screenreader nutzen, erfahren dort nicht, was auf dem Bild zu sehen ist (WCAG 1.1.1). Die Alternativtexte werden schrittweise ergänzt; bei allen neuen Beiträgen werden sie von Anfang an vergeben.
PDF-Dokumente
Die zum Herunterladen bereitgestellten Formulare und Merkblätter liegen als PDF vor und sind überwiegend nicht barrierefrei. Sie enthalten unter anderem keine hinterlegte Dokumentstruktur (WCAG 1.3.1). Ein Teil dieser Dokumente stammt von übergeordneten Stellen und kann von uns nicht verändert werden.
Alternative: Sie erhalten den Inhalt jedes Formulars auf Anfrage in einer für Sie zugänglichen Form – als Textdatei, in größerer Schrift oder ausgedruckt. Wenden Sie sich dazu an die unten genannte Kontaktstelle.
Ältere Seiteninhalte
Inhalte, die aus dem früheren Internetauftritt übernommen wurden, sind noch nicht vollständig überarbeitet. Vereinzelt sind Überschriftenebenen übersprungen oder Tabellen ohne Kopfzeile ausgezeichnet (WCAG 1.3.1, 2.4.6). Diese Seiten werden nach und nach überarbeitet.
Gebärdensprache und Leichte Sprache
Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Erstellung würde nach unserer Einschätzung den Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten einer Mittelschule überschreiten und stellt insoweit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des Art. 14 Abs. 2 BayBGG dar. Wir prüfen diese Einschätzung jährlich erneut.
Wenn Sie eine Auskunft in einfacher Sprache benötigen, rufen Sie uns bitte an oder kommen Sie im Sekretariat vorbei. Wir erklären Ihnen alles gerne persönlich.
Was bereits umgesetzt ist
- Alle Text- und Bedienelemente erreichen mindestens das geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1 (WCAG 1.4.3).
- Die Seite ist vollständig mit der Tastatur bedienbar; das jeweils angesteuerte Element ist deutlich sichtbar hervorgehoben (WCAG 2.1.1, 2.4.7).
- Links im Fließtext sind unterstrichen und damit nicht allein an der Farbe erkennbar (WCAG 1.4.1).
- Bewegte Darstellungen werden unterdrückt, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist (WCAG 2.3.3).
- Alle Inhalte bleiben lesbar, wenn JavaScript abgeschaltet ist.
- Die Darstellung passt sich Bildschirmgröße und Vergrößerung an, ohne dass Inhalte verloren gehen (WCAG 1.4.4, 1.4.10).
- Schaltflächen und Menüpunkte sind auf Mobilgeräten mindestens 44 × 44 Punkte groß (WCAG 2.5.5).
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. August 2026 erstellt.
Grundlage ist eine Selbstbewertung der Schule. Geprüft wurden die Farbkontraste rechnerisch nach dem Verfahren der WCAG, die Tastaturbedienbarkeit, die Darstellung auf Mobilgeräten sowie die Struktur der Seiten. Eine externe Begutachtung hat nicht stattgefunden.
Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert (§ 10 BayDiV).
Barrieren melden – Kontakt
Sie haben eine Barriere entdeckt, oder Sie benötigen einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Bitte melden Sie sich – wir helfen weiter und bessern nach.
Mittelschule Dachau-Süd
Herr Martin Geiger
Eduard-Ziegler-Straße 3
85221 Dachau
E-Mail: sekretariat@ms-dachau-sued.de
Telefon: (08131) 75 49 20, Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Sie können uns auch persönlich im Sekretariat ansprechen oder uns schreiben. Wir antworten so schnell wie möglich, spätestens innerhalb eines Monats.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Rückmeldung, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de
Unabhängig davon können Sie sich in Fragen der Gleichstellung an die Beauftragte oder den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden.
Siehe auch: Impressum und Datenschutzhinweise.
